Wichtige Änderungen für Webseitenbetreiber ab 14.05.2024
Ab dem 14.05.2024 gibt es wichtige gesetzliche Änderungen für Webseitenbetreiber. Das bisherige Telemediengesetz (TMG) wird durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Im DDG werden weiterhin unter anderem die Mindestangaben zum Betreiber einer Internetseite im Impressum geregelt. Insbesondere § 5 DDG ist hier zu beachten. Außerdem wird das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) nun Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG) genannt.
Was bedeutet das für dich als Webseitenbetreiber?
- Datenschutzhinweise aktualisieren: Viele Datenschutzhinweise verweisen aktuell auf § 25 TTDSG, insbesondere bei der Verarbeitung von Cookies. Diese Verweise müssen nun auf § 25 TDDDG geändert werden.
- Impressum anpassen: Auf vielen Impressumsseiten gibt es Verweise auf § 5 TMG (z.B. „Diensteanbieter i.S.v. § 5 TMG“). Diese Verweise sollten entweder entfernt oder auf § 5 DDG geändert werden.
Diese Anpassungen sind entscheidend, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und Abmahnungen zu vermeiden. Überprüfe deine Webseite und bringe alles auf den neuesten Stand!